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BayObLG, 05.08.1983 - BReg. 1 Z 25/83 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1983, 482
- BayObLGZ 1983, 213
Wird zitiert von ... (38)
- BayObLG, 29.08.1985 - BReg. 1 Z 47/85
Auslegung eines Testamentes; Abänderung eines Testaments; Wechselbezüglichkeit …
Nach § 2270 Abs. 1 BGB sind Verfügungen dann wechselbezüglich, wenn anzunehmen ist, daß die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen worden wäre, also anders ausgedrückt jede der beiden Verfügungen der Ehegatten gerade deshalb getroffen wurde, weil auch der andere Ehegatte eine bestimmte andere Verfügung getroffen hat und jede Verfügung somit nach dem Willen der gemeinschaftlich Testierenden mit der anderen stehen und fallen soll (BayObLGZ 1982, 474/477 m.w. Nachw.; BayObLGZ 1983, 213/216 f.; zuletzt Senatsbeschluß vom 2.7.1985 - BReg. 1 Z 42/85 S. 12;… Staudinger BGB 12. Aufl. RdNr. 1, § 2270 BGB; Palandt Einf. vor § 2265 Anm. 3 c und § 2270 Anm. 1).Die Wechselbezüglichkeit muß für jede einzelne Verfügung des Testaments gesondert geprüft werden (BGH LM § 2270 BGB Nr. 2; BGH FamRZ 1957, 129; BayObLGZ 1983, 213/217).
Möglich ist auch die einseitige Bindung nur eines Ehegatten an die Schlußerbeneinsetzung (BayObLGZ 1983, 213/217).
Dies gilt auch dann, wenn das Testament in der Form eines sog. Berliner Testaments ( § 2269 Abs. 1 BGB ) abgefaßt ist (BayObLGZ 1983, 213/217), d. h. wenn sich Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig als Alleinerben einsetzen und eine Verfügung für die Erbfolge nach dem Zuletztversterbenden treffen.
- BayObLG, 02.07.1985 - BReg. 1 Z 42/85
Wechselbezügliche Bestimmungen eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments; …
Nach § 2270 Abs. 1, 3 BGB sind Verfügungen dann wechselbezüglich, wenn anzunehmen ist, daß die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen worden wäre, also anders ausgedrückt jeder der beiden Verfügungen der Ehegatten gerade deshalb getroffen wurde, weil auch der andere Ehegatte eine bestimmte andere Verfügung getroffen hat und jede Verfügung somit nach dem Willen der gemeinschaftlich Testierenden mit der anderen stehen und fallen soll (BayObLGZ 1982, 474/477 m.w. Nachw.; BayObLGZ 1983, 213/216 f. Senatsbeschluß vom 28.2.1984 - BReg. 1 Z 12/83 S. 16;… Staudinger BGB 12. Aufl. RdNr. 1, § 2270 BGB;… Palandt BGB 44. Aufl. Einf. vor § 2265 Anm. 3 c und § 2270 Anm. 1).Die Wechselbezüglichkeit muß für jede einzelne Verfügung des Testaments gesondert geprüft werden (BGH LM § 2270 BGB Nr. 2; BGH FamRZ 1957, 129; BayObLGZ 1983, 213/217).
Dies gilt auch dann, wenn das Testament in der Form eines sog. Berliner Testaments ( § 2269 Abs. 1 BGB ) abgefaßt ist (BayObLGZ 1983, 213/217), d. h. wenn sich Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig als Alleinerben einsetzen und eine Verfügung für die Erbfolge nach dem Zuletztversterbenden treffen.
- BayObLG, 19.01.2001 - 1Z BR 126/00
Verhältnis zwischen Erbvertrag und gemeinschaftlichem Testament
Gemäß § 2270 Abs. 1 BGB sind letztwillige Verfügungen, die Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament getroffen haben, dann wechselbezüglich, wenn anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen worden wäre, wenn also jede der beiden Verfügungen mit Rücksicht auf eine andere getroffen ist und nach dem Willen der Ehegatten mit ihr stehen oder fallen soll (BayObLGZ 1983, 213/216 f.; 1987, 23/26; BayObLG FamRZ 1999, 1388/1389).
- OLG Saarbrücken, 17.02.2011 - 5 W 245/10
Erbausschlagung: Hemmung der Ausschlagungsfrist bei einer gerichtlich …
Diese Unwirksamkeit wurde auch nicht dadurch geheilt, dass die Genehmigung innerhalb der regulären Ausschlagungsfrist entsprechend § 1945 Abs. 3 S. 2 BGB beim Nachlassgericht nachgereicht worden wäre (hierzu Ivo, ZEV 2002, 309, 313/314;… Weidlich in: Palandt, BGB, 70. Aufl. 2011, § 1945 Rdn. 6; BayObLG, RPfleger 1983, 482). - KG, 24.07.1990 - 1 W 949/89
Bindungswirkung bei wechselbezüglicher testamentarischen Verfügung ; Ausschlagung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - KG, 03.02.2004 - 1 W 244/03
Wohnungseigentum: Erklärung der Zustimmung zur Veräußerung durch den mit dem …
- OLG Koblenz, 13.12.2006 - 2 U 80/06
Auslegung des § 2270 Abs. 2 BGB zu dem anderen Ehegatten nahe stehenden Personen
Wechselbezüglich sind Verfügungen, von denen anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen sein würde (BGH NJW-RR 1987, 1410; RGZ 170, 163, 172; BayObLGZ 1983, 213, 216 f.; BayObLG NJWE-FER 1999, 216). - BayObLG, 26.01.1999 - 1Z BR 44/98
Wechselbezüglichkeit zeitlich auseinanderliegender gemeinschaftlicher Testamente
b) Dies muß, wenn das gemeinschaftliche Testament keine ausdrückliche Bestimmung über die Wechselbezüglichkeit und die Bindung des überlebenden Ehegatten an die Schlußerbeneinsetzung enthält, wie hier, durch Auslegung nach den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen ermittelt werden - auch dann, wenn das Testament als sogenanntes " Berliner Testament", also gemäß der Auslegungsregel des § 2269 I BGB abgefaßt ist (BayObLGZ 1983, 213 [217]; BayObLG, Rpfleger 1985, 485).die erforderliche Auslegung selbst vornehmen kann, da weitere Ermittlungen hierzu nicht geboten sind (BayObLGZ 1983, 213 [218]), und sich danach die Annahme des LG, der Erblasser sei an seine Schlußerbenbestimmung im gemeinschaftlichen Testament vom 26.10.1989 gebunden gewesen, als im Ergebnis zutreffend erweist § 271 FGG i. v. mit § 563 ZPO).
- BayObLG, 16.05.2001 - 1Z BR 2/01
Wechselbezüglichkeit einer Ersatzerbeneinsetzung in einem gemeinschaftlichen …
Möglich ist auch die einseitige Bindung nur eines Ehegatten an die Schlußerbeneinsetzung (BayObLGZ 1983, 213/217; BayObLG FamRZ 1986, 392/393).Die Auslegung selbst - auch hinsichtlich der Wechselbezüglichkeit (vgl. BayObLGZ 1983, 213/217) - ist Sache des Tatrichters.
- BayObLG, 10.04.1991 - BReg. 1a Z 60/90
Bindung des überlebenden Ehegatten an den Inhalt der Schlusserbenanordnung beim …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 15.04.2003 - 1Z BR 10/03
Wechselbezüglichkeit von Verfügungen eines gemeinschaftlichen Testaments mit …
- OLG Hamm, 25.01.2001 - 15 W 218/00
Gemeinschaftliches Testament - Wechselbezüglichkeit von Verfügungen - …
- BayObLG, 30.09.1993 - 1Z BR 9/93
Zur Vererblichkeit der Nacherbenanwartschaft
- BayObLG, 27.12.1990 - BReg. 1a Z 55/90
Einsetzung der gesetzlichen Erben als testamentarische Erben; Erbfolge nach …
- BayObLG, 13.01.1994 - 3Z BR 311/93
Wirksamkeit der Amtsniederlegung eines Liquidators
- OLG Hamm, 02.08.1993 - 15 W 115/93
Prüfung der Wechselbezüglichkeit der in einem gemeinschaftlichen Testament …
- BayObLG, 25.07.1984 - BReg. 1 Z 44/84
Zulässigkeit des Widerrufs einer Verfügung in einem gemeinschaftlichen Testament; …
- BayObLG, 30.09.1992 - BReg. 1 Z 72/91
Voraussetzungen des Ausschlusses der Anwachsung
- BayObLG, 02.02.1987 - BReg. 1 Z 61/86
Einseitiger Widerruf von wechselbezüglichen Verfügungen; Voraussetzungen für die …
- BayObLG, 21.07.1992 - BReg. 1 Z 62/91
Auslegung getrennter inhaltsgleicher Urkunden als gemeinschaftliches Testament
- LG München I, 30.06.2008 - 16 T 567/08
Ehegattentestament: Wegfall der Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung …
- OLG Frankfurt, 16.12.1996 - 20 W 597/95
Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins und Einziehung des dem Vorerben …
- BayObLG, 15.05.1990 - BReg. 1a Z 15/90
Freiwillige Gerichtsbarkeit; Gericht; Zeuge; Schriftliche Bekundung; Persönliche …
- BayObLG, 07.01.1991 - BReg. 1a Z 68/89
Kein Widerruf der Schlusserbeneinsetzung durch Wiederholung der gegenseitigen …
- BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 101/98
Zur ergänzenden Auslegung und Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments
- OLG Düsseldorf, 09.01.1991 - 3 Wx 340/90
Befreiung des GmbH-Geschäftsführers von § 181 BGB bei Vereinigung aller …
- BayObLG, 09.03.1992 - BReg. 1 Z 51/91
Berücksichtigung von Adoptivkindern als Erben
- BayObLG, 29.10.1991 - BReg. 1 Z 2/91
Umdeutung; Formnichtig; Gemeinschaftliches Testament; Einzeltestament; Verfügung; …
- BayObLG, 11.02.1991 - BReg. 1a Z 66/90
Wechselbezüglichkeit eines gemeinschaftlichen Testaments; Begründete Zweifel an …
- BayObLG, 14.01.1994 - 3Z BR 307/93
Anforderungen an den Antrag eines Gläubigers auf Durchführung eines …
- BayObLG, 17.12.1990 - BReg. 1a Z 52/89
Testamentsurkunde über mehrere lose Blätter; Verfügung nur über Erträge des …
- LG Köln, 12.07.1990 - 11 T 123/90
Bindungswirkung einer aus § 2069 BGB abgeleiteten Ersatzerbfolge
- BayObLG, 28.11.1990 - BReg. 1a Z 43/90
Einsetzung als Nacherbe durch Erbvertrag; Unrichtigkeit eines Erbscheins; …
- BayObLG, 10.03.1989 - BReg. 1a Z 79/88
Einziehung eines Erbscheins; Auslegung eines Testaments; Nur scheinbar eindeutige …
- BayObLG, 26.02.1985 - BReg. 1 Z 91/84
Wirksamkeit eines verloren gegangenen Testaments; Ergänzung von Bestimmungen des …
- BayObLG, 27.08.1985 - 1 BReg.Z 20/85
Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Auslegung einer letztwilligen Verfügung; …
- BayObLG, 09.03.1994 - 1Z BR 24/93
Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Auslegung der formwirksamen letztwilligen …
- BayObLG, 07.02.1984 - BReg. 1 Z 106/83
Zurückweisung eines Erbscheinsantrags ; Zuwendung eines schuldrechtlichen …